Kosten im Sterbefall
was sollte man beachten und wer zahlt dazu
Auch eine Beerdigung ist leider nicht umsonst zu haben. Je aufwendiger man sie gestaltet, desto mehr kostet sie. Eine Bestattung sollte angemessen sein. Die Kosten für einen Sarg, Dienstleistungen des Bestatters, Blumenschmuck, Zeitungsanzeigen, Urkunden, Trauerkaffee, Trauerkleidung, Grabpacht, Grablegung, Friedhofsnutzung, Grabstein mit Inschrift und die Erste Bepflanzung gehören zu den umfassenden Bestattungskosten. Preisunterschiede ergeben sich aus kommunalen Gegebenheiten, aus persönlichen Anschauungen und natürlich auch aus teuren und billigen Angeboten verschiedener Dienstleistungsunternehmen.
Vorsicht ist jedoch bei sogenannten Billiganbietern geboten, da die Lockangebote
1. nicht alle Kosten nennen,
2. die preiswerte Ware nach dem ersten Augenschein doch nicht im Sinne des Käufers ist und
3. die Alternativen sodann meist überteuert gekauft werden müssen.
Ein seriöses, alteingesessenes Bestattungsunternehmen, als Mitglied seines Landesfachverbandes im Deutschen Bestattungsgewerbe e.V., bietet den ratsuchenden Hinterbliebenen immer eine faire und gewissenhafte Beratung, angepasst an die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten. Die Bestatterschaft der einzelnen Landesverbände haben sich vor einigen Jahren für eine sehr zurückhaltende, dennoch informative Werbung entschieden - ..marktschreierische Werbungen in Tageszeitungen, an Litfaßsaülen, groß- flächige Plakatwerbungen, handverteilte Werbezettel an Bushaltestellen... gehören sicher nicht zu den vertrauenserweckenden Werbemaßnahmen eines geprüften Bestatters bzw. Bestattermeisters!
Die Kosten einzelner Gewerke steigen derzeit jährlich um ca. 1-2%, wobei Kommunen nicht so bescheiden sind. Kostenexplosionen von 100% sind hier keine Seltenheit, genauso wenig sind Preisvergleiche von Ort zu Ort oder Stadt zu Stadt möglich. So werden die Einäscherungskosten in den nächsten Jahren um ein vielfaches steigen, da hohe Energieaufwendungen bei dennoch steigender Nachfrage und die Entsorgungsmöglichkeiten für den "hochgiftigen Sondermüll - Filtergranulat" nur unzureichend gelöst sind. Das Granulat ist hauptsächlich behaftet mit Dioxinen und Furanen.
Neue Gesetzliche Krankenkassen Versicherung - Regelung:
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld
zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen.
Bis Ende 2003 bestand dieser Anspruch, wenn der Verstorbene am 1.1.1989 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Die Höhe des Sterbegeldes betrug für Mitglieder der GKV 525,00 Euro und für Familienversicherte 262,50 Euro. Durch diese einschneidende Veränderung in der Gesundheitsreform, sollte man unbedingt an eine zusätzliche Absicherung denken. Bei Privatversicherten musste für den Fall X ein Sterbegeld mitversichert gewesen sein. Weitere Zahlungs- und Beihilfeansprüche können auch heute noch bei Zusatz-Versorgungskassen, Besoldungsstellen, Versorgungsamt und auch bei der letzten Dienststelle bestehen. Auch aus betrieblichen Versorgungsstellen, Vereinigungen, Berufsverbänden, Lebens- und Sterbegeldkassen ist Hilfe zu erwarten, sofern Versicherungsschutz bestand. Auch können Überzahlungen von Versicherungsbeiträgen und/oder Gebühren zur Kostendeckung zurückerstattet werden.
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