Wichtige Dokumente
die Sie zur Hand brauchen
Ist ein Menschen gestorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen. Gerne sind wir Ihnen bei den notwendigen Behördengängen behilflich. Wir kümmern uns um alle "Notwendigkeiten". In einem Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über erforderliche Unterlagen, die für alle wichtigen Behördengänge und Versicherungen benötigt werden. Sofern Sie diese Regelungen nicht persönlich vornehmen können, ist es auch unsere Aufgabe, Sie hier zu unterstützen.
In aller Regel können nachstehende Unterlagen benötigt werden:
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Hausarzt (Anschrift)
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Familienbuch (bei Verheirateten)
- Lebenspartnerschaftsurkunde (Auszug aus der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaft)
Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die - Heiratsurkunde vorzulegen.
- rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen m. Tag der Rechtskraft), Heiratsurkunde oder Familienbuch (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und
- Sterbeurkunde des (letzten) Ehepartners
- Liste der leibl. Kinder mit Namen, Geburtdatum, Wohnort
- Versichertenkarte(n) der jeweiligen Krankenkasse
- Schwerbehindertenausweis, evtl. Herzschrittmacherpass
- Bestattungsvorsorgevertrag sofern vorhanden
- Versicherungsunterlagen (orig. Police/n bei Lebens-Sterbe- und Unfallversicherungen)
- Hausrat- und Brandversicherungsunterlagen (WICHTIG)
- Treuhandunterlagen (sofern Geld für Bestattung zurückgelegt wurde)
- Grabunterlagen (Grabnummer, Lages des Grabes, Baumgrab, Steinmetz)
zusätzliche Unterlagen bei ausl. Mitbürger/innen:
- Flüchtlingsausweis
- Registrierschein
- Einbürgerungsurkunde
- Meldebescheinigung des derzeitigen Wohnortes
- Namensänderungsdokumente
- Familienbuch (sofern dies in der BRD angelegt wurde)
Diese Dokumente müßen im O r i g i n a l für beide Eheleute vorliegen. Notwendig sind zudem:
- deutsche Übersetzungen aus der Heimatsprache nach ISO-Norm
Fragen Sie uns, bevor ein Sterbefall ansteht. Wir prüfen mit Ihnen Ihre Unterlagen und helfen bei fehlenden Dokumenten und Übersetzungen. Oder fragen Sie Ihr zuständiges Standesamt nach erforderlichen Unterlagen, denn:
BESTATTUNGS-VORSORGE ist eine Sorge weniger!
Formalitäten
an was Sie Denken sollten
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen
Die folgenden Aufgaben übernehmen wir im Auftrag der Angehörigen:
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes(bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung bei Stadtverwaltung, Friedhofsamt, Kirche u.s.w. für die Trauerfeier
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Kerzenbeleuchtung für die Kapelle bestellen
- Sarggebinde bestellen
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen
- Trauerbriefe, Danksagungen und Bild (oft DIN-A1) drucken
- Textierung und Satz (pdf) von Traueranzeigen
- Meldung des Sterbefalles an wichtige Institutionen mit Ihrer Volllmacht
- u.v.a.m.
Weitere Notwendigkeiten in einem Sterbefall, die wir in einem Beratungsgespräch ansprechen:
- Adressen für Anschriften Trauerbriefe Zusammenstellen
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Versorgung der Haustiere
- Versorgung der Blumen und Pflanzen
- Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung potentieller Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters