Grabstellen
Rechte, Nutzungsdauer, Pflege, Kosten
Es wird zwischen Reihengrab und Wahlgrab (Familiengrab) unterschieden, wobei diese als Erd- und Urnengräber zur Verfügung stehen. Ein Wahlgrab ist - im Unterschied zu einem Reihengrab - immer wieder nachpachtbar, dadurch können, bei entsprechender Grabgröße, Generationen in dieser Grabanlage bestattet werden. Je nach Friedhofgröße und Friedhofsatzung kann bei der 1. Pacht die Lage des Grabes ausgewählt werden (daher Wahlgrab). Evtl. können in Erdwahlgräbern auch zusätzlich Urnen bestattet werden. Dennoch gibt es Gemeinden, die diese Bestattungsmöglichkeit nicht zulassen. Der Grabpächter ist für Pflege und Zahlung der Grabpacht (auch Nutzungsrecht genannt) verantwortlich. Diese Gebühren sind unmittelbar nach der Bestattung zu bezahlen. Er erwirbt das Recht, innerhalb des Wahlgrabes ebenfalls bestattet zu werden.
Die Größe und Bestattungsmöglichkeiten der Gräber legt die Friedhofsatzung fest.
Normgrößen je Grab sind ca. 1,20m x 2,40m. Die Friedhofsatzung muss die Bestattung der Gemeindemitglieder bzw. der Einwohner garantieren. Die Pflege der Grabanlagen beginnt unmittelbar nach der Grablegung und ist Aufgabe der Hinterbliebenen. Der Grablegung geht eine Trauerfeier mit dem Sarg, oder mit der Urne voraus.
Die Kosten für Grabrecht, Grabpacht, Grablegung, Kapellennutzungsgebühren und Trauerfeier mit Sarg betragen zur Zeit in:
Grabstellenbeschreibung | Bad-Kreuznach | Koblenz | Mainz | Horrweiler |
---|---|---|---|---|
Erd - Reihengrab | 1.269,00 € | 1.390,00 € | 1.419,00 € | 1.043,00 € |
Erd- Wahlgrab (2 Stellen) | 2.905,00 € | 2.920,00 € | 5.718,00 € | 2.085,00 € |
Erd - Tiefgrab | 2.033,00 € | 3.040,00 € | 3.279,00 € | 1.523,00 € |
Urnen - Reihengrab | 944,00 € | 7770,00 € | 692,00 € | 793,00 € |
Urnen-Wahlgrab (2 bis 4 Urnen) | 1.128,00 € | 1.420,00 € | 1.928,00 € | 1.432,00 € |
Sarg - Anonymgrab | 1.787,00 € | -/- € | -/- € | -/- € |
Urnen - Anonymgrab | 950,00 € | 480,00 € | 577,00 € | 200,00 € |
Kolumbarium / Urnenwand | 2.853,00 € | 1.020,00 € | 1,668,00 € | -/- € |
Rasenkolumbarium 1 Urne | -/- € | -/- € | -/- € | 200,00 € |
Rasenkolumbarium 2 Urnen | -/- € | -/- € | -/- € | 500,00 € |
Rasengrab (Erdbestattung) mit Liegestein / Namensplatte | 2.827,00 € | -/- € | -/- € | |
Rasengrab (Urnenbestattung) mit Liegestein /Namensplatte | 1.832,00 € | 1.100,00 € | -/- € | 1,445,00 € + Liegestein und Schrift |
Kapellennutzungen | 80,00 € | 234,00 € | 80,00 € | |
je Sarg- oder Urnenträger | 40.00 € | 30,00 € | incl. | Rg d. Bestatter |
Orgel o. CD-Nutzung + Organist | 10,00 € | 30,00 € | 15,00 € | Rg. d. Bestatter |
Grablegungskosten | incl. | incl. | incl. | Rg. d. Bestatter |
Quelle: Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Bad Kreuznach / Stadt Mainz / Stadt Koblenz, OG Horrweiler
Die Preisangaben für Bad Kreuznach sind incl. Bestattungs- und Nutzungsgebühren (Regelleistungen).
Pachtkosten werden bei jeder Grablegung und für alle Grabstellen eines Familiengrabes im Voraus (zum Zeitpunkt einer Bestattung) erhoben.
Beispiel: Doppelgrabstelle mit 2 Tiefgräbern (Grab für 4 Särge). Die Ruhezeit laut Friedhofsatzung beträgt 25 Jahre. Letzte Bestattung war vor 15 Jahren. Diese 15 Jahre werden mit der jetzt gültigen Pachtgebühr berechnet und mit den Bestattungsgebühren erhoben:
15 Jahre x 102,26 € (25,56 € je Grabstelle und Jahr) zuzüglich ca. 950,00 € Bestattungsgebühren.
Alle oben genannten Gebühren sind Preisangaben ohne Gewähr und dienen nur zur Vorabinformation. Alle Gebühren können im Internet in den Friedhofsgebührensatzungen eingesehen werden.
Sprechen Sie mal drüber!
Sprechen Sie mit uns oder Ihrer Friedhofsverwaltung.
Vereinbaren Sie einfach telefonisch und unverbindlich ein Gespräch mit uns.